FAQ
Fragen und Antworten zur Green Leaf Society e.V.
Diese FAQ-Seite beantwortet zentrale Fragen zur Green Leaf Society e.V., zur Mitgliedschaft, zu Beiträgen, zur Abgabe und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen einer genehmigten Anbauvereinigung in Berlin.
Aktuelle Informationen
Aufnahme und Mitgliedschaftsanfrage
Ist die Mitgliederaufnahme geöffnet?
Die Mitgliederaufnahme ist geöffnet. Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und in der Reihenfolge der Anfragen.
Welche Aufnahmekonditionen gelten?
Der Aufnahmebeitrag beträgt 100 € einmalig. Die monatliche Grundgebühr beträgt 5 €. Konsumbeiträge werden gesondert dargestellt und richten sich nach dem jeweiligen Bezug.
Allgemeine Fragen zum Verein
Anbauvereinigung statt Cannabis Social Club
Wieso nennt ihr euch Anbauvereinigung und nicht Cannabis Social Club?
Der Begriff Anbauvereinigung beschreibt den rechtlichen und organisatorischen Rahmen genauer. Im Mittelpunkt steht der gemeinschaftliche Eigenanbau innerhalb einer genehmigten Vereinigung. Ein Cannabis Social Club wird häufig eher mit sozialem Austausch, Veranstaltungen oder Konsumkultur verbunden. Green Leaf Society e.V. versteht sich als Anbauvereinigung mit klar geregelten Abläufen, dokumentierter Organisation und Abgabe ausschließlich an Mitglieder.
Ist Green Leaf Society e.V. eine genehmigte Anbauvereinigung?
Ja. Green Leaf Society e.V. ist eine genehmigte Anbauvereinigung in Berlin-Marzahn-Hellersdorf.
Was bedeutet „von Frauen geführt“?
Green Leaf Society e.V. wurde von Frauen aufgebaut und wird verantwortlich geführt. Im Mittelpunkt stehen klare Zuständigkeiten, dokumentierte Abläufe und respektvolle Vereinsarbeit.
Mitgliedschaft
Voraussetzungen, Rechte und Pflichten
Was sind die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft?
Voraussetzung sind Volljährigkeit, ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sowie die Bestätigung, nicht Mitglied in einer weiteren Anbauvereinigung zu sein. Die Aufnahme erfolgt erst nach Prüfung durch den Verein.
Welche Rechte haben Mitglieder?
Mitglieder können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Vereinsregeln Cannabis zum Eigenkonsum erhalten. Umfang, Ablauf und Voraussetzungen richten sich nach den geltenden Beschränkungen, der Verfügbarkeit und den internen Regelungen der Green Leaf Society e.V.
Welche Pflichten entstehen mit der Mitgliedschaft?
Mitglieder leisten die vorgesehenen Beiträge und halten die Vereinsregeln ein. Zusätzlich sieht das KCanG eine aktive Mitwirkung der Mitglieder beim gemeinschaftlichen Eigenanbau oder bei damit unmittelbar verbundenen Tätigkeiten vor.
Was ist die Starter-Mitgliedschaft?
Die Starter-Mitgliedschaft ist eine auf drei Monate befristete Mitgliedschaft bei Green Leaf Society e.V. Sie dient dazu, den Verein, die Abläufe und diese Form der gemeinschaftlichen Versorgung innerhalb eines geregelten Rahmens kennenzulernen. Die Mitgliedschaft endet automatisch nach Ablauf der drei Monate.
Verlängert sich die Starter-Mitgliedschaft automatisch?
Nein. Die Starter-Mitgliedschaft endet automatisch nach drei Monaten. Eine Fortsetzung erfolgt nicht automatisch.
Kann im Anschluss eine reguläre Mitgliedschaft begonnen werden?
Im Anschluss kann eine reguläre Mitgliedschaft angefragt werden. Der Verein prüft, ob eine Aufnahme möglich ist. Dafür gelten die regulären Bedingungen des Vereins. Die reguläre Aufnahmegebühr beträgt 100 €, der jährliche Mitgliedsbeitrag 60 €. Wird nach der Starter-Mitgliedschaft eine reguläre Mitgliedschaft bestätigt, werden 35 € auf die Aufnahmegebühr angerechnet.
Welche Sorten stehen Starter-Mitgliedern zur Verfügung?
Starter-Mitglieder haben Zugriff auf die vier Stammsorten des Vereins. Besondere Sorten, weitere Testgenetiken und vereinsinterne Sonderkontingente bleiben regulären Mitgliedern vorbehalten.
Welches Kontingent gilt für Starter-Mitglieder?
Die Starter-Mitgliedschaft umfasst ein Kontingent von 20 g für den gesamten Zeitraum der dreimonatigen Mitgliedschaft. Der Beitrag dafür beträgt 249 €. Bei Bedarf kann eine Aufstockung im Rahmen der Verfügbarkeit, der gesetzlichen Vorgaben und der Vereinsregeln geprüft werden.
Wann werden die Sorten ausgewählt?
Die gewünschten Sorten werden bereits im Aufnahmeantrag angegeben. Die Auswahl dient der Vorbereitung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der Prüfung durch den Verein.
Kann bei der Verifizierung direkt etwas mitgenommen werden?
Bei bestätigter Aufnahme kann die Verifizierung mit der ersten Abholung verbunden werden. Voraussetzung sind vollständige Nachweise und die Verfügbarkeit der gewählten Sorten.
Erhalten Starter-Mitglieder einen Mitgliedsausweis?
Starter-Mitglieder erhalten für den Zeitraum der befristeten Mitgliedschaft einen vorläufigen Mitgliedsausweis.
Warum bietet Green Leaf Society e.V. eine Starter-Mitgliedschaft an?
Die Starter-Mitgliedschaft ist kein Marketingangebot, sondern eine niedrigschwellige Möglichkeit, eine Anbauvereinigung unter realen Vereinsbedingungen kennenzulernen. Viele Menschen wissen noch nicht, wie Anbauvereinigungen in Deutschland praktisch funktionieren. Green Leaf Society e.V. möchte hier sachlich Orientierung geben und zeigen, dass gemeinschaftlicher Eigenanbau verantwortungsvoll, transparent und klar organisiert stattfinden kann.
Prävention und Gesundheit
Jugendschutz und verantwortungsvolle Organisation
Welche Maßnahmen gibt es zum Schutz Minderjähriger und zur Suchtprävention?
Green Leaf Society e.V. achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Gesundheits- und Jugendschutz. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, die Verhinderung des Zugangs Minderjähriger und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Das Konzept wird Mitgliedern im vorgesehenen Bereich zugänglich gemacht.
Bietet Green Leaf Society e.V. medizinisches Cannabis an?
Nein. Green Leaf Society e.V. bietet kein medizinisches Cannabis und keine medizinische Beratung an. Die Anbauvereinigung ist nicht für medizinische Anwendung, Dosierung, Medikamentierung oder Wechselwirkungen mit Arzneimitteln zuständig.
Finanzielle Verpflichtungen
Beiträge und Konsumbeiträge
Wie hoch sind die aktuellen Mitgliedsbeiträge?
Der Aufnahmebeitrag beträgt 100 € einmalig. Die monatliche Grundgebühr beträgt 5 €. Zusätzlich können bezugsbezogene Konsumbeiträge anfallen.
Was bedeutet „ab 8,20 € netto zzgl. MwSt.“?
Diese Angabe bezieht sich auf die bezugsbezogene Zusatzpauschale. Sie beginnt bei 8,20 € netto zzgl. MwSt. Aufnahmebeitrag, Grundbeitrag und weitere Rahmenbedingungen werden gesondert dargestellt.
Kann das Guthaben für den Cannabisbezug individuell angepasst werden?
Die Guthabeneinzahlung für den Cannabisbezug kann im vorgesehenen Rahmen individuell angepasst werden. Einzelheiten richten sich nach Mitgliedschaftsmodell, Verfügbarkeit und Vereinsregeln.
Anbau und Abgabe
Abgabemengen und Abholung
Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Abgabemenge?
Ja. Die maximale monatliche Abgabemenge beträgt für Personen nach Vollendung des 21. Lebensjahres bis zu 50 Gramm Cannabisblüten. Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen maximal 30 Gramm beziehen. Die gesetzlichen Vorgaben und Vereinsregeln sind einzuhalten.
Kann ich spontan vorbeikommen?
Nein. Es gibt keine spontane Abgabe und keine Versorgung von Laufkundschaft. Voraussetzung sind eine bestätigte Mitgliedschaft, Identifikation und die Einhaltung der Vereinsregeln.
Wo befindet sich die Abgabestelle?
Die Abgabestelle befindet sich in der Allee der Kosmonauten 26, 12681 Berlin. Abholungen erfolgen nur nach Bestätigung und nach den Regeln des Vereins.
Können Sorten ausgewählt werden?
Nach bestätigter Aufnahme können Sortenpräferenzen im vorgesehenen Ablauf angegeben werden. Eine Auswahl ist immer an Verfügbarkeit, rechtliche Grenzen und Vereinsregeln gebunden.
Beendigung der Mitgliedschaft
Austritt, Ausschluss und Folgen
Unter welchen Umständen kann eine Mitgliedschaft beendet werden?
Eine Mitgliedschaft kann durch Austritt, Ausschluss, Tod oder dauerhaften Wegzug aus Deutschland beendet werden. Ein Ausschluss kann insbesondere bei Verstößen gegen Vereinsregeln oder bei Beeinträchtigung des Vereinslebens erfolgen. Es gilt eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten.
Welche Konsequenzen hat ein Austritt oder Ausschluss?
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Bestehende Verpflichtungen, etwa offene Beiträge oder Rückgaben von Vereinsausstattung, können weiterhin bestehen bleiben.
Dienen diese Informationen als Werbung?
Nein. Die Inhalte dienen ausschließlich der sachlichen Information über den Verein, die Mitgliedschaft und organisatorische Rahmenbedingungen. Sie sind nicht als Werbung für den Gebrauch von Cannabis zu verstehen.
